

In drei Schritten zur Nachhilfe
✓ Lernförderung ist bei Bezug von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld kostenfrei möglich
✓ Die Lehrkraft füllt einen Vordruck aus, der den Bedarf bestätigt. Wir stellen alle Unterlagen bereit!
✓ Sie wählen Ihren Nachhilfe-Anbieter aus. Ein Anbieter-Wechsel ist jederzeit möglich.
Hilfe und Unterstützung
✓ Wir stellen alle Unterlagen bereit und helfen bei der Beantragung, geben Tipps und nehmen Kontakt mit der Leistungsstelle auf.
✓ Liegt eine Bewilligung (zB. Gutschein, Bildungskarte) vor, können wir die Nachhilfe bei Ihnen zu Hause, der Schule oder einem anderen Ort durchführen.
✓ Hilfe bei Folgeanträgen und Ihren Ansprüchen auf Lernförderung.
Ihre Vorteile vom Nachhilfe-Coach
✓ Freie Terminwahl und des Nachhilfe-Ortes.
✓ Lehrerwechsel sind jederzeit möglich.
✓ Treue und Weiterempfehlung unseres Instituts wird belohnt.
✓ Erfahrung mit BuT seit Bestehen, TÜV zertifizierte Qualität, Mitglied im Bundesverband für Nachhilfe- und Nachmittagsschulen eV.
✓ Unterstützung und aktuellste Unterlagen des jeweiligen Amts.
✓ Wir rechnen direkt mit der Leistungsstelle ab. Keine Kosten für Sie!
✓ Interkulturelle Erfahrung vorhanden.

